An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Mitgliedschaft". Für Fragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Bilsheim unter der Telefonnummer 030 / 438 000 22 während unserer Sprechzeiten gern zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie Frau Bilsheim während unserer Sprechzeiten auch persönlich besuchen. Die Vereinbarung eines Termins ist hierfür nicht notwendig.
Mit der Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht, sich bei der Baugenossenschaft "Freie Scholle" um eine Wohnung, einen Keller, eine Garage bzw. einen Stellplatz oder auch Gewerberäume zu bewerben. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt ausschließlich an Mitglieder nach derem Eintrittsdatum, so dass Ihre Chancen steigen, eines der begehrten Wohnungsangebote zu erhalten, je länger Sie Mitglied der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG sind.
Bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages erwerben Sie ein lebenslanges Dauerwohnrecht, d.h. Sie sind nicht, wie beispielsweise bei privaten Vermietern, aufgrund von Eigenbedarf kündbar. Voraussetzung hierfür ist der vorherige Erwerb aller nötigen Pflichtanteile, die Abgabe einer Bürgschaftserklärung und eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats. Eine Kündigung durch die Genossenschaft ist nur möglich, wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Dauernutzungsvertrag verletzten, indem Sie z.B. Ihre Nutzungsgebühr nicht pünktlich bezahlen oder dauerhaft den Hausfrieden stören.
Als Mitglied können Sie zudem eine oder mehrere unserer sechs Gästewohnungen für sich und Ihre Gäste buchen, sofern die Gästewohnungen zu dieser Zeit noch nicht an andere Genossenschaftsmitglieder vermietet sind.
Mitglieder haben die Möglichkeit, Waschmaschinen, Trockner und Mangeln in den Waschhäusern der Genossenschaft gegen ein geringes Entgelt zu benutzen, sofern die Maschinen nicht bereits von einem anderen Mitglied benutzt werden. Die Wochenpläne hängen in den 3 Waschhäusern aus.
Mit der Mitgliedschaft erwerben Sie außerdem das Recht, in Ihrem Wahlbezirk an der Vertreterwahl teilzunehmen, sowie als Vertreter zu kandidieren. Ebenso können Sie von der Vertreterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt oder vom Aufsichtsrat zum Vorstand bestellt werden.
Um Mitglied zu werden, müssen Sie zunächst eine Beitrittserklärung unterschreiben und die Wartezeiten für die Vergabe der Genossenschaftswohnungen zur Kenntnis nehmen.
Zudem werden Sie über die Kündigungsfrist von 2 Jahren zum Jahresende für ein Ausscheiden aus der Genossenschaft informiert und müssen dieses bestätigen.
Die Zeichnungssumme für einen Genossenschaftsanteil beträgt 520,- EUR. Zudem wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,- EUR fällig. Der Zahlbetrag beträgt somit insgesamt 670,- EUR.
Genossenschaftsanteil | 520,- EUR |
einmalige Aufnahmegebühr |
150,- EUR |
___________________________
Insgesamt |
__________
670,- EUR |
Nachdem Sie die Beitrittserklärung unterzeichnet haben, müssen Sie innerhalb von 28 Tagen den o.g. Betrag selbständig in voller Höhe auf unser Bankkonto überweisen.
Damit wir Ihre Zahlung zuordnen können, darf im Verwendungszweck nur der Name des neuen Mitgliedes angegeben werden. Bitte keine weiteren Angaben wie Adresse, Name der Eltern oder ähnliches eintragen!
Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE50 1005 0000 2030 0326 14
Wir weisen darauf hin, dass für Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie besteht.
Nachdem die Zahlung auf unserem Bankkonten eingegangen ist, erhalten Sie eine Mitgliedsnummer und ein Eintrittsdatum.
Das Eintrittsdatum ist maßgebend für die Berechnung der Wartezeit bei der Vergabe der Genossenschaftswohnungen. Über die Aufnahme erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen nach Zahlungseingang eine schriftliche Bestätigung per Post zugesandt.
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erwerben Sie den Anspruch, sich um eine Genossenschaftswohnung zu bewerben.
Je nach Wohnungsgröße benötigen Sie gegebenenfalls mehrere Genossenschaftsanteile. Für eine 1-Zimmerwohnung genügt 1 Anteil, für eine 2-Zimmerwohnung benötigen Sie 2 Anteile und für Wohnungen, die über mehr als 2 Räume verfügen, benötigen Sie 3 Anteile.
Bei diesen Genossenschaftsanteilen handelt es sich um sogenannte Pflichtanteile, d.h. Sie müssen die Anteile erst erwerben, um danach eine entsprechende Genossenschaftswohnung beziehen zu können. Die Überlassung einer Wohnung kann erst erfolgen, wenn alle für diese Wohnung nötigen Pflichtanteile gezeichnet wurden und der entsprechende Betrag auf unserem Bankkonto eingegangen ist!
Sofern Sie bereits Mitglied sind und zukünftig eine Wohnung mieten möchten, rufen Sie bitte direkt unser Vermietungsportal auf:
Sofern Sie bereits Mitglied sind, können Sie mit dem folgenden Formular weitere Anteile zeichnen:
Montag | 10:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 10:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 10:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 10:00 bis 12:00 Uhr |
Vorstandssprechstunde: Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr
Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
13509 Berlin (Tegel)
Telefon: (030) 43 80 00 0
Telefax: (030) 43 80 00 18
E-Mail: mail@freiescholle.de
Oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
IBAN:
DE50 1005 0000 2030 0326 14
Kreditinstitut: Berliner Sparkasse