
Die Gründungsväter der Genossenschaft um Gustav Lilienthal und deren Nachfolger haben mit teilweise historischen Wohnungsbestand der heutigen Mitgliederschaft ein einzigartiges, kulturelles Erbe hinterlassen, um das uns viele andere Genossenschaften beneiden. Diese Einzigartigkeit wissen nicht nur die Baugenossinnen und Baugenossen zu schätzen, sondern es hat sich weit über die Genossenschaft hinaus herumgesprochen. Die vorliegenden Grundsätze bezwecken eine möglichst gerechte und sozial verantwortete Zuteilung des Wohnraums der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG im Sinne der in der Satzung niedergelegten Prinzipien und Ziele. Die Einhaltung dieser Regelungen wird vom Aufsichtsrat überwacht.
Jedes Mitglied der Genossenschaft hat das Recht auf wohnliche Versorgung und auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen. Es ist außerdem zur Teilnahme an sonstigen Vorteilen berechtigt, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt. Satzungsgemäß (§ 28) entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung über die dabei anzuwendenden Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen und für die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft.
| Personenanzahl | Wohnungen |
| 1 Person | 1- und 2 Zimmerwohnung |
| 2 Personen | 2- und 3-Zimmerwohnung |
| ab 3 Personen | 3- und 4-Zimmerwohnung |
4-Zimmerwohnungen werden nur an Familien mit mindestens einem Kind, das bei Bezug der Wohnung unter 14 Jahre alt ist, vergeben.
Die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen und für die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft sind am 09. und 10.01.2026 in einer gemeinsamen Klausurtragung von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen worden.
Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
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