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01.09.2026 - Änderung beim Aufnahmestopp

Liebe Genossenschaftsmitglieder,

der seit Dezember 2023 geltende Aufnahmestopp für neue Mitglieder wird ab sofort teilweise aufgehoben.

Eine Mitgliedschaft ist künftig für folgende Angehörige bestehender Mitglieder möglich:

  • Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, Kinder, Enkelkinder


Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das jeweilige Mitglied. Bewerbungen von Geschwistern, Tanten, Onkeln oder anderen Personen können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen erhalten Sie


Nach Eingang und Prüfung der Bewerbung werden die weiteren Unterlagen postalisch an den Bewerber versandt. Wir freuen uns, mit dieser Öffnung den generationsübergreifenden Zusammenhalt in unserer Genossenschaft zu stärken.

Schollenfest

Das nächste Schollenfest findet
am 28. / 29. August 2027 statt.

Es steht unter dem Motto:

"An Tagen wie Diesen"