Seitenbild

Vertreterwahlen

In der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG werden alle 5 Jahre sogenannte Vertreterwahlen durchgeführt. Die nächste Vertreterwahl findet im Jahr 2027 statt.

Die Ergebnisse der Vertreterwahl 2022 finden Sie in unserem Mitgliederportal.

Eine Liste der Vertreter gemäß § 43 Abs. 6 Genossenschaftsgesetz können Mitglieder im Büro der Genossenschaft einsehen.

Vertreterwahl 2022

Im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis zum 10. Juni 2022 finden in der Baugenossenschaft "Freie Scholle" die Wahlen zur Vertreter:innenversammlung statt. 5.530 Mitglieder sind dann aufgefordert, über die künftige Zusammensetzung des "Parlaments" ihrer Genossenschaft zu entscheiden.

In 14 Wahlkreisen sind 93 Vertreter:innen und möglichst 46 Ersatzvertreter:innen zu wählen. Gemeinsam mit Aufsichtsrat und Vorstand werden sie in den folgenden fünf Jahren die Geschäftspolitik der "Freien Scholle" mitbestimmen.

Um sicherzustellen, dass die Genossenschaftsmitglieder die Kandidat:innen und somit die zu wählenden Vertreter:innen auch kennen, werden die einzelnen Wahlbezirke erneut möglichst klein zugeschnitten sein. Die Vertreter:innen der „Freien Scholle“ werden in direkter, persönlicher und geheimer Wahl gewählt.

Wählen und gewählt werden

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste der Baugenossenschaft "Freien Scholle" eingetragen ist. Alter oder Nationalität spielen dabei keine Rolle.

Zum Vertreter gewählt werden können nur Mitglieder der "Freien Scholle". Voraussetzung ist, dass das Mitglied voll geschäftsfähig ist. Das heißt, es muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und es darf nicht in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein.

Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder, an die der Ausschluss aus der Genossenschaft abgeschickt wurde. Sie dürfen weder das aktive noch das passive Wahlrecht ausüben. Ebenfalls nicht gewählt werden dürfen Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

Ein Ehrenamt mit Spielraum und Verantwortung

Grundsätzlich sollen alle Mitglieder einer Genossenschaft ihre Rechte in der Generalversammlung ausüben. Die "Freie Scholle" hat allerdings mehr als 5.530 Mitglieder. Eine Generalversammlung wäre da schon aus organisatorischen Gründen nicht durchführbar. In Genossenschaften, denen mehr als 1.500 Mitglieder angehören, kann deshalb die Vertreter:innenversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten. Der Kommentar des Genossenschaftsgesetzes sagt dazu: „Dadurch ersetzt die Meinungsbildung der gewählten Vertreter die Meinungsbildung aller Mitglieder in der Generalversammlung“. Daraus ergibt sich aber, dass die Vertreter:innen ein allgemeines Mandat aller Mitglieder haben. An Weisungen einzelner Mitglieder sind sie deshalb nicht gebunden. Im Klartext heißt das: Bei ihrer Entscheidungsfindung nehmen die Vertreter:innen nicht nur die Interessen einzelner Mitglieder oder ihrer Siedlung wahr, sondern haben immer die Interessen der ganzen Genossenschaft im Blick!

Die zu wählende Vertreter:innenversammlung 2022 besteht aus 93 Vertreter:innen. Sie müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein und werden für die Dauer von fünf Jahren von den Mitgliedern gewählt. Satzungsgemäß beginnt die Tätigkeitsperiode der neu gewählten Vertreter nach Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung am 16. Juni 2022.

Stellung der Vertreter:innen

Die Zuständigkeiten der Vertreter:innenversammlung sind durch Gesetz und Satzung geregelt.

  • Vertreter:innen sind ehrenamtliche Organe der Genossenschaft, sie sind bei ihren Beschlüssen an das Gesetz und die Satzung gebunden.
  • Als solche treffen sie ausgeprägte Treuepflichten gegenüber der Genossenschaft, ihren Organen und ihren Mitgliedern.
  • Sie sind stets den (unternehmerischen) Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet.
  • Als Unternehmensorgane haben sie bei allen Entscheidungen das Unternehmensinteresse, insbesondere den Fördergrundsatz und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder, zu beachten.
  • Vertreter:innen sind nicht Repräsentanten ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler:innen. Sie sind als Unternehmensorgan den Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet.
  • Im Rahmen der Beschlüsse der Versammlung handeln sie unter eigener Verantwortung.
  • Sie haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihrerseits die Bindung durch die Satzung sowie die gesetzliche Zuständigkeitsordnung bezüglich der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat zu beachten.
  • Die Vertreter:innen sind keine Außenvertreter:innen der Genossenschaft im Verhältnis zu den Mitgliedern oder Dritten.
  • Sie üben ihre Befugnisse folglich ausschließlich in der Vertreter:innenversammlung aus (§§ 43 Abs.1, 43a GenG).
  • Ihnen obliegt nicht die Entgegennahme und Nachprüfung von Beschwerden der Mitglieder und Nutzer:innen.
  • Sie sind zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft nicht befugt.
  • Vertreter:innen tragen durch ihre Entscheidungen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft bei.
  • Dies gilt sowohl für die Satzungsgestaltung, die Entscheidung über die Gewinnverwendung als auch insbesondere für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.
Vertreterwahl

Die nächste Vertreterwahl findet im Jahr 2027 statt.

Unsere Kontaktdaten

Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
13509 Berlin (Tegel)
Telefon: (030) 43 80 00 0
Telefax: (030) 43 80 00 18
E-Mail: mail@freiescholle.de

Oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.